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Einzelhandelskonzept


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Nach 10 Jahre langer Anwendung des Einzelhandelskonzeptes 2006 hat die Stadt Quickborn eine Neufassung des Einzelhandelskonzeptes in Auftrag gegeben. Das Einzelhandelskonzept 2016 der Stadt Quickborn wurde am 22. Mai durch die Ratsversammlung beschlossen.

Am Standort Güttloh sollen nun die bestehenden Discountermärkte weiterentwickelt und die Ladengrößen erweitert werden. Für den Lidl-Standort wird deshalb die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 63 durchgeführt, für den Aldi-Standort der Bebauungsplan Nr. 64 aufgestellt.


Welche Auswirkungen haben diese Planungen auf den Einzelhandel in Quickborn und insbesondere auf die Innenstadt?

Zu dieser Fragestellung wurde ein Zentrenkonzept erarbeitet, das zudem aktuelle Trends thematisiert, die aktuelle Situation analysiert, Leitlinien entwickelt, und auf der Grundlage eines Innenstadt-Konzeptes eine Reihe von Handlungsempfehlungen zur Stärkung der Innenstadt gibt. Die Anpassung des Einzelhandelskonzeptes 2016 ist ebenfalls Bestandteil des Ergebnisberichtes Zentrenkonzept für die Innenstadt von Quickborn und Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzept Quickborn. Die Präsentation im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt verschafft einen ersten Überblick.



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