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Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht gegen die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister nach § 50 Bundesmeldegesetz (BMG)


Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht gegen die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister nach
§ 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG)

Gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der zur Zeit geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Auskunft erfasst Familienname, Vorname, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Auskünfte im Zusammenhang mit der bevorstehenden Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters am Sonntag, 24. April 2016 (mögliche Stichwahl am Sonntag, 22. Mai 2016) sind bisher noch nicht erteilt worden.

Ich weise in diesem Zusammenhang auf das Widerspruchsrecht gemäß § 50 Abs. 5 BMG gegen die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister hin.

Danach hat jede betroffene Person das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift unter Angabe von Name, Geburtsdatum, Anschrift, Datum und Unterschrift gegenüber der Stadt Quickborn zu erklären.

Stadt Quickborn
Der Bürgermeister
Einwohnerservice
Rathausplatz 1
25451Quickborn

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08.00-18.00 Uhr
Sa. 10.00-12.00 Uhr

E-Mail: einwohnerangelegenheiten@quickborn.de


Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt auch für alle weiteren bevorstehenden Wahlen bis zu seinem Widerruf.

 
Quickborn, 01. Februar 2016

Stadt Quickborn
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Thomas Glindemann
(Fachdienstleitung Einwohnerservice)

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