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Satzung der Stadt Quickborn über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Kindertagesstätte „Zauberbaum“ der Stadt Quickborn (Gebührensatzung)


Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und des § 25 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättenge-setz – KiTaG) wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung am 26.06.2017 folgende Satzung erlassen:


Quickborn, 06.07.2017

 

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