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Planfeststellung für den Neubau der 380-kV-Freileitung Hamburg/Nord- Dollern Nr.316


Planfeststellung für den Neubau der 380-kV-Freileitung Hamburg/Nord- Dollern Nr.316

Stadt Quickborn
Der Bürgermeister
Fachbereich Stadtentwicklung

Quickborn, den 25.04.2013

 Bekanntmachung der Stadt Quickborn

Die Stadt Quickborn macht die nachfolgende Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein -Amt für Planfeststellung Energie- örtlich bekannt.

Bekanntmachung

Planfeststellung für den Neubau der 380-kV-Freileitung Hamburg/Nord- Dollern Nr.316 zwischen dem Umspannwerk Hamburg/Nord und der 380-kv-Freileitung Nr.307 Dollern - Wilster

Über oben bezeichnetes Bauvorhaben hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie-,- den Planfeststellungsbeschluss vom 19.04.2013, Az.: AfPE L-663.42-2-4 erlassen. Der Planfeststellungsbeschluss sowie die festgestellten Pläne liegen in der Zeit vom 07.05.2013 bis 21.05.2013 während der Dienststunden in folgenden Auslegungsstellen zur Einsichtnahme aus:

Stadt Norderstedt, Zimmer 229, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt

Stadt Quickborn, Rathaus, Sitzungsraum 3, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn (Zugang zum Rathaus durch den Eingang Sitzungszimmer / Seitentrakt links)

Stadt Tornesch, Zimmer 126, Wittstocker Straße 7, 25436 Tornesch

Verwaltungsgemeinschaft Amt Haseldorf und Stadt Uetersen, Zimmer 408, Rathaus der Stadt Uetersen, Wassermühlenstraße 7, 25436 Uetersen
sowie
Bürgerbüro Haseldorfer Marsch, Hauptstraße 23, 25489 Haseldorf

Amt Moorrege, 1. OG in den Räumlichkeiten des Teams Planen und Bauen, Amtsstraße 12, 25436 Moorrege

Amt Pinnau, Zimmer 3, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen

Amt Boostedt-Rickling, Zimmer 15, Twiete 9, 24598 Boostedt


Da außer an den Träger des Vorhabens mehr als 300 Zustellungen an bekannte Betroffene und an diejenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, hätten vorgenommen werden müssen, werden diese Zustellungen gemäß § 141 Abs. 5 S. 1 LVwG durch amtliche Bekanntmachung ersetzt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, sowie den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 141 Abs.4 S.3, Abs. 5 S.3 LVwG). Dies gilt nicht für die Vorhabenträgerin, der der Planfeststellungsbeschluss gesondert zugestellt wird.
Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann gemäß § 74 VwGO innerhalb eines Monats nach dem Ende der Auslegungsfrist Klage erhoben werden.

Im Übrigen wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Beschlusses hingewiesen.

Nach der amtlichen Bekanntmachung kann der Planfeststellungsbeschluss bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - Amt für Planfeststellung Energie - Mercatorstr. 3,5,7 , 24106 Kiel angefordert werden.

 

Kiel, den 22.04.2013

 

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche Räume
- Amt für Planfeststellung Energie --

 

Dautwiz

 

Im Auftrage
gezeichnet

(Voß)

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