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Planfeststellung für den Ausbau der A 7 zwischen Autobahndreieck Bordesholm und Landesgrenze SH/ HH, Abschnitt 6: AS Quickborn bis Landesgrenze SH/ HH, hier: Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens durch Erweiterung Rastanlage „Holmmoor"


Planfeststellung für den Ausbau der A 7 zwischen Autobahndreieck Bordesholm und Landesgrenze SH/ HH, Abschnitt 6: AS Quickborn bis Landesgrenze SH/ HH, hier: Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens durch Erweiterung Rastanlage „Holmmoor"

Planfeststellung für den Ausbau der A 7 zwischen dem Autobahndreieck Bordesholm und der Landesgrenze SH/ HH, Abschnitt 6: AS Quickborn bis Landesgrenze SH/ HH, hier: Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens durch die Erweiterung der Rastanlage „Holmmoor-Ost“

Die Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz, -Planfeststellungsbehörde-, vom 09.11.2015, zum Aktenzeichen.: 402-553.32-A 7-183, gemäß § 141 Abs. 5 Satz 2 LVwG und § 9 Abs. 2 UVPG) finden Sie hier.

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