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B e k a n n t m a c h u n g
über das Widerspruchsrecht gegen
Datenübermittlungen aus dem Melderegister
nach § 50 Bundesmeldegesetz (BMG)
Der Einwohnerservice Quickborn weist alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Hasloh darauf hin, dass nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) gegen bestimmte Datenübermittlungen Widerspruch eingelegt werden kann (Eintragung einer Übermittlungssperre):
Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift unter Angabe von Name, Geburtsdatum, Anschrift, Datum und Unterschrift gegenüber der Gemeinde Hasloh zu erklären.
Gemeinde Hasloh
Der Bürgermeister
- Einwohnerservice -
Garstedter Weg 16 a
25474 Hasloh
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
08.30 bis 13.00 Uhr
zusätzlich Dienstag 14.00 bis 18.00 Uhr
E-Mail: einwohnerservice@quickborn.de
Bei einem Widerspruch werden Daten nicht übermittelt.
Der Widerspruch gilt bis zu seinem Wideruf.
Quickborn, 09. Dezember 2019
Gemeinde Hasloh
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Thomas Glindemann
(Leitung Einwohnerservice)
Webseiten-ID: 11533