Satzung der Gemeinde Hasloh zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechtes nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (Vorkaufssatzung) vom 23.03.2016

Die Satzung der Gemeinde Hasloh zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechtes nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (Vorkaufssatzung) vom 23.03.2016 wurde am 01.04.2016 im Pinneberger Tageblatt bekanntgemacht. Sie ist am 02.04.2016 in Kraft getreten. Den Text der Satzung finden Sie hier.