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Wahlbekanntmachung für die Gemeinde Hasloh


Wahlbekanntmachung 

1.

Am 26. Mai 2013 findet   die Wahl der Gemeindevertretung in der Gemeinde Hasloh statt.

 

Die Wahl dauert   von 8.00 bis 18.00 Uhr.

 

Mit der Gemeindewahl ist   die Kreiswahl des Kreises Pinneberg verbunden.

 

 

2.

Die Gemeinde Hasloh ist in 3 Wahlkreise   eingeteilt.

Die Wahlkreise bilden jeweils einen   Wahlbezirk.

 

Bei der Kreiswahl   gehören die Wahlkreise zum Kreiswahlkreis 23 Quickborn Süd.

 

Die Einteilung der Gemeinde in Wahlkreise ist aus dem beigefügten Anhang ersichtlich.

Die Wahlkreise befinden sich in der GS Peter-Lunding-Schule, Schulstraße 21 in Hasloh.

 

3.

Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des   Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

 

Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung   und ihren Personalausweis oder Pass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenach-richtigung   soll bei der Wahl abgegeben werden.

 

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die   im Wahlraum ausgegeben werden. Für die Gemeindewahl wird ein weißer,   für die Kreiswahl ein roter Stimmzettel verwendet.

 

Bei der Gemeindewahl hat jede Wählerin und   jeder Wähler bis zu 3 Stimmen.

 

Bei der Kreiswahl hat jede Wählerin und jeder   Wähler eine Stimme.

 

Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils   in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen   Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher   Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll.

 

Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem   Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum   gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.

 

 

4.

Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und   Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede   Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

 

5.

Wählerinnen und   Wähler, die einen Wahlschein haben,   können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist

a)     durch Stimmabgabe in einem beliebigen   Wahlbezirk dieses Wahlkreises

oder

b)     durch Briefwahl
 
teilnehmen.

 

Wer durch Briefwahl   wählen will, muss sich im

 

Wahlbüro der Stadt   Quickborn im Rathaus, Einwohnerservice,
  Raum 32 , Rathausplatz 1, 25451 Quickborn

 

die amtlichen Stimmzettel   für die Gemeindewahl und die Kreiswahl,

einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen   Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit den Stimmzetteln (im   verschlossenen Wahlumschlag) und dem

unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den   Gemeindewahlleiter der Stadt Quickborn absenden, dass er dort spätestens am   Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der   Dienststelle des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Wer erst am Wahltag   den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem   Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht.

Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die   Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den   Briefwahlunterlagen erhält.

 

6.

Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht   nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und   Kreiswahlgesetzes).

 

 

 

Quickborn, den 14.05.2013

Stadt Quickborn

Der Gemeindewahlleiter

In Vertretung

 

 

gez.

Volker Dentzin

 

 

 

Anlage:

 

Anhang zur Wahlbekanntmachung

Einteilung der Gemeinde Hasloh in Wahlkreise für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013

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