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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Quickborn


Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Quickborn

für die Amtszeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Pinneberg und den Strafkammern des Landgerichts Itzehoe


Die Ratsversammlung hat in der Sitzung am 17.06.2013 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Itzehoe und das Amtsgericht Pinneberg gefasst.

Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 01.07. - 06.07.2013 zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1 in 25451 Quickborn in der Zeit von Mo. - Fr. von 8:00 bis 18:00 Uhr und Samstag von 10:00 bis 12:00 Uhr aus.

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1 in 25451 Quickborn Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in den Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Quickborn, 27.06.2013

im Auftrag
gez. Volker Dentzin

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