Bekanntmachung über die öffentliche Versteigerung von Fundsachen (Fahrräder)

Bekanntmachung über die öffentliche Versteigerung von Fundsachen (Fahrräder)

Bekanntmachung über die öffentliche Versteigerung von Fundsachen (Fahrräder)

Am Sonntag, dem 09. Juni 2013, findet im Rahmen des Familientages auf dem Rathausplatz (Bühne) ab 16.45 Uhr eine öffentliche Versteigerung von Fahrrädern statt.
Nach Eröffnung des Familientages (ab ca. 12:00 Uhr) haben Sie bis zur Versteigerung eine Besichtigungsmöglichkeit vor dem Eingangsbereich des Rathauses (neben der Bühne).

Zur Versteigerung gelangen ausschließlich Fahrräder, deren Aufbewahrungsfrist am 08.06.2013 abgelaufen ist, also mindestens 7 Monate seit Funddatum vergangen sind.
Diese Fahrräder werden meistbietend gegen Barzahlung versteigert.

Die Ersteigerung erfolgt im augenscheinlichen Zustand unter Ausschluss jeder Gewährleistung.

Personen, die an den Versteigerungsgegenständen noch Rechte geltend machen wollen, müssen diese bis zum 08.06.2013 während der Öffnungszeiten des Rathauses (Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Sonnabend von 10:00 bis 12:00 Uhr) im Bereich Einwohnerservice, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, anmelden.
Nachträglich angemeldete Rechte erlöschen am Tage der Versteigerung.

Als Besonderheit teilt die Stadt Quickborn mit, dass alle zu versteigernden Fahrräder zu dieser Veranstaltung bereits in Kooperation mit der Einrichtung „Die Werkstatt“ möglichst fahrtauglich aufbereitet werden. Eine Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist damit jedoch nicht verbunden.

Quickborn, 08.05.2013
Stadt Quickborn
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Thomas Glindemann
(Leitung Einwohnerservice)