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Bekanntmachung über die öffentliche Versteigerung von Fundsachen (Fahrräder und Schmuck)


Bekanntmachung über die öffentliche Versteigerung von Fundsachen (Fahrräder und Schmuck)

Am Samstag, dem 20. September 2014, findet im Rahmen des Eulenmarktes auf dem Rathausplatz (Bühne) ab ca. 16.30 Uhr eine öffentliche Versteigerung von Fahrrädern und Schmuck statt.
Nach Eröffnung des Eulenmarktes (ab 14.30 Uhr) haben Sie bis zur Versteigerung eine Besichtigungsmöglichkeit im Eingangsbereich (Foyer) des Rathauses.

Zur Versteigerung gelangen ausschließlich Fahrräder und Schmuck, deren Aufbewahrungsfrist am 19.09.2014 abgelaufen ist, also mindestens 7 Monate seit Funddatum vergangen sind.
Diese Fahrräder und Schmuckstücke werden meistbietend gegen Barzahlung versteigert.
Die Ersteigerung erfolgt im augenscheinlichen Zustand unter Ausschluss jeder Gewährleistung.

Personen, die an den Versteigerungsgegenständen noch Rechte geltend machen wollen, müssen diese bis zum 19.09.2014 während der Öffnungszeiten des Rathauses (Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Sonnabend von 10:00 bis 12:00 Uhr) im Bereich Einwohnerservice, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, anmelden.
Nachträglich angemeldete Rechte erlöschen am Tage der Versteigerung.

Als Besonderheit teilt die Stadt Quickborn mit, dass eine große Anzahl der zu versteigerten Fahrräder zu dieser Veranstaltung bereits in Kooperation mit der Einrichtung „Die Werkstatt“ möglichst fahrtauglich aufbereitet werden. Eine Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist damit jedoch nicht verbunden.

Quickborn, 04.09.2014
Stadt Quickborn
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Thomas Glindemann
(Leitung Einwohnerservice)

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