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Bekanntmachung über die Berufung für die Listennachfolge für die Ratsversammlung der Stadt Quickborn


Bekanntmachung über die Berufung für die Listennachfolge für die Ratsversammlung der Stadt Quickborn

Aufgrund §§ 44 des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen Schleswig-Holsteins (GKWG) gebe ich bekannt:

Der auf Vorschlag des Quickborner Ortsvereins der SPD gewählte Gemeindevertreter Eckhard Schramm hat seinen Sitz in der Gemeindevertretung verloren.

Als Listennachfolger ist

Herr Jürgen Asmussen
Waldweg 28 , 25451 Quickborn

festgestellt worden.

Jede oder jeder Wahlberechtigte der Stadt Quickborn kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe nach § 44 Abs. 3 GKWG in Verbindung mit § 38 GKWG Einspruch gegen diese Feststellung beim Gemeindewahlleiter der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn erheben.


Quickborn, den 16.06.2015

Stadt Quickborn
Der Gemeindewahlleiter
In Vertretung
gez. Volker Dentzin

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