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Bekanntmachung über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl


Die Kommunalaufsicht hat mit Entscheidung vom 12.09.2022 die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Quickborn vom 08.Mai 2022 (Hauptwahl) bzw. 29.Mai 2022 (Stichwahl) für gültig erklärt und das von mir am 02.Juni 2022 bekanntgegebene endgültige Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters damit gemäß § 83 Abs. 2 Satz 2 Gemeinde-Kreiswahlordnung (GKWO) bestätigt.

Diese Entscheidung der Kommunalaufsicht ist nunmehr rechtskräftig. Hiermit gebe ich entsprechend § 84 Abs. 2 GKWO die rechtskräftige Entscheidung über die Wahlprüfung bekannt.


Quickborn, den 15.09.2022

STADT QUICKBORN
Der Gemeindewahlleiter
gez. Volker Dentzin


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