Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Quickborn für die Haushaltsjahre 2023 und 2024
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 27. November 2023 und mit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde die beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen.