Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Quickborn und des Bebauungsplanes Nr. 64 „Nahversorgungsstandort Güttloh II der Stadt Quickborn nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet Flurstück 505 der Flur 30, westlich des Gewerbegrundstücks Güttloh 1-5 und der Straßenparzelle Güttloh, nördlich und östlich der freien Feldmark, südlich der Bebauung an der Renzeler Straße und der freien Feldmark.
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Quickborn, 29.11.2023