Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 107 A „Kindertagesstätte Zeppelinstraße“ der Stadt Quickborn für das Gebiet südlich der Zeppelinstraße, westlich der bestehenden Mehrfamilienhausbebauung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB).
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Bekanntmachung.
Quickborn, 25.04.2017