Die Ratsversammlung der Stadt Quickborn hat in ihrer Sitzung vom 24.06.2019 die nachstehende Neufassung der Satzung der Stadt Quickborn über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehr-Gebührensatzung) beschlossen. Die Satzung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Feuerwehrgebührensatzung vom 08.05.2001 außer Kraft.
Quickborn, 03.07.2019