Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren Inanspruchnahme des Freibades der Stadt Quickborn

Aufgrund der §§4 und 18 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in den zurzeit jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung am 25.02.2019 folgende Satzung über die Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des Freibades der Stadt Quickborn erlassen:


Quickborn, 29.03.2019