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Bekanntmachung der Stadt Quickborn


  1. Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Quickborn
  2. Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 97 Teil 1 „Gewerbegebiet Mitte 1“ der Stadt Quickborn

jeweils für das Gebiet zwischen der Feldbehnstraße und dem Justus-von-Liebig-Ring sowie zwischen Justus-von-Liebig-Ring und AKN-Trasse / zwischen Otto-Hahn-Straße und der Straße An der Malchower Brücke.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgendem PDF-Dokument.


Quickborn, 28.03.2017

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