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Bekanntmachung der Stadt Quickborn über die über die Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2018


Die Steuersätze 2018 für das Halten von Hunden sind gegenüber dem Jahr 2017 unverändert geblieben, so dass auf den Versand von Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2018 verzichtet wird.

Für alle Steuerpflichtigen wird durch diese öffentliche Bekanntmachung der Steuersatz in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Danach sind im Jahr 2018 die Hundesteuern in der Höhe und zu den Fälligkeiten zu entrichten, wie sie sich aus dem zuletzt ergangenen Hundesteuerbescheid (Dauerbescheiderteilung) ergeben.

Diese Festsetzung erfolgt vorbehaltlich einer Änderung des Steuersatzes / der Besteuerungsgrundlagen und der Erteilung anders lautender schriftlicher Hundesteuerbescheide. Sollten die Steuersätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen, werden Änderungsbescheide erteilt.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Festsetzung der Hundesteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen bei der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn.

Die Einlegung eines Widerspruchs entbindet nicht von der Verpflichtung, die festgesetzten Beträge termingemäß an die Stadt Quickborn zu entrichten.


Quickborn, 10. Januar 2018

Stadt Quickborn
Der Bürgermeister
Im Auftrag (DS)
gez. Thomas Glindemann
(Fachdienstleitung Einwohnerservice

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