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Bekanntmachung der Stadt Quickborn


Beschluss eines Lärmaktionsplanes (2. Stufe) nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Die Ratsversammlung der Stadt Quickborn hat gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in ihrer Sitzung am 30.01.2017 einen Lärmaktionsplan (2. Stufe) nach der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Der beschlossene Lärmaktionsplan steht im Internet unter www.quickborn.de (Umwelt - Lärmschutz/Fluglärm) bereit.

Alle Interessierten können den Lärmaktionsplan auch in der Stadtverwaltung Quickborn, Rathaus, Fachbereich Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

 
Quickborn, den 27.03.2017 

STADT QUICKBORN
Der Bürgermeister

Im Auftrag
gezeichnet
(Volker Voß)

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