Aufgrund §§ 44 des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen Schleswig-Holsteins (GKWG) gebe ich bekannt:
Die auf Vorschlag des CDU-Stadtverbandes Quickborn gewählte Ratsfrau Kerstin Schöppenthau hat Ihren Sitz in der Ratsversammlung verloren.
Als Listennachfolgerin ist
Frau Anna-Maria Klüver, Lerchenweg 4, 25451 Quickborn
festgestellt worden.
Jede oder jeder Wahlberechtigte der Stadt Quickborn kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe nach § 44 Abs. 3 GKWG in Verbindung mit § 38 GKWG Einspruch gegen diese Feststellung beim Gemeindewahlleiter der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn erheben.
Quickborn, 26.06.2023