Bekanntmachung über die Berufung für die Listennachfolge für die Ratsversammlung der Stadt Quickborn

Aufgrund §§ 44 des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen Schleswig-Holsteins (GKWG) gebe ich bekannt:

Der auf Vorschlag des CDU-Stadtverbandes Quickborn gewählte Ratsherr André Schuller hat seinen Sitz in der Ratsversammlung verloren.

Als Listennachfolger ist

Herr Matthias Gädigk
Wiesengrund 2 a, 25451 Quickborn

festgestellt worden.

Jede oder jeder Wahlberechtigte der Stadt Quickborn kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe nach § 44 Abs. 3 GKWG in Verbindung mit § 38 GKWG Einspruch gegen diese Feststellung beim Gemeindewahlleiter der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn erheben.


Quickborn, den 22.09.2016

Stadt Quickborn
Der Gemeindewahlleiter
In Vertretung
gez. Volker Dentzin