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Bekanntmachung über die Berufung für die Listennachfolge für die Ratsversammlung der Stadt Quickborn


Aufgrund §§ 44 des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen Schleswig-Holsteins (GKWG) gebe ich bekannt:

Die auf Vorschlag des CDU-Stadtverbandes Quickborn gewählte Ratsfrau Katrin Schönebein hat ihren Sitz in der Ratsversammlung verloren.

Als Listennachfolger ist

Herr Uwe Wilhelm Schönebein,
Gorch-Fock-Kehre 15, 25451 Quickborn

festgestellt worden.

Jede oder jeder Wahlberechtigte der Stadt Quickborn kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe nach § 44 Abs. 3 GKWG in Verbindung mit § 38 GKWG Einspruch gegen diese Feststellung beim Gemeindewahlleiter der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn erheben.

Quickborn, den 28.11.2016

Stadt Quickborn
Der Gemeindewahlleiter
In Vertretung
gez. Volker Dentzin

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