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Bekanntmachung der Satzung über den Badebetrieb im Freibad Quickborn


Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 vom 03.08.2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 788) und des § 45 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein in der Fassung vom 02.06.1992 (GVOBl. Schl.-H. S. 243, ber. S.534) mit der letzten Änderung vom 21.07.2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 659) wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 27.03.2017 folgende Satzung erlassen:


Quickborn, 27.04.2017

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