Bekanntmachung der 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Quickborn über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung)

Bekanntmachung der 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Quickborn über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung)

1. Nachtragssatzung

zur Satzung der Stadt Quickborn über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in den zur Zeit jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 26.11.2012 folgende Nachtragssatzung erlassen:


I
Änderungen:

§ 4 Abs. 1 Ziff. a) der Satzung erhält folgende Fassung

(1) Bemessungsgrundlage für die Steuer ist

a) bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit mit manipulationssicherem Zählwerk die Bruttokasse. Die Bruttokasse errechnet sich aus der elektronisch gezählten Kasse zuzüglich Röhrenentnahme, abzüglich Röhrenauffüllung, Prüf-Testgeld, Falschgeld und Fehlgeld.


§ 5 Abs. 1 der Satzung erhält folgende Fassung:

(1) Der Steuersatz beträgt für das Halten eines Spielgerätes
mit Gewinnmöglichkeit
in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen im Sinne des § 33 i der Gewerbeordnung sowie
an den übrigen in § 1 genannten Orten 11 v.H. der Bruttokasse.

Bei Verwendung von Chips, Token und dergleichen ist der hierfür maßgebliche Geldwert zugrunde zu legen.


II
Inkrafttreten

Diese Nachtragssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2013 in Kraft.

 

Quickborn, den 27.11.2012
STADT QUICKBORN

gez. Thomas Köppl          L.S.

Thomas Köppl
Bürgermeister

 

Die vorstehende 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Quickborn über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die 1. Nachtragssatzung liegt zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer 104, öffentlich aus.

Quickborn, den 27.11.2012

STADT QUICKBORN
Im Auftrage

gez. Norbert Schiemann          L.S.

Norbert Schiemann