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Bekanntmachung der 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Quickborn über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung)


Bekanntmachung der 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Quickborn über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in den zur Zeit jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 16.12.2013 folgende Nachtragssatzung erlassen:

 
Quickborn, den 17.12.2013

Stadt Quickborn
Im Auftrag
gez. Norbert Schiemann

 

 

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