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Aufgrund der §§ 4 und 18 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung der Bekanntmachung wird nach Beschlussfassung der Ratsversammlung am 30.04.2015 folgende 8. Nachtragssatzung erlassen:
Quickborn, 08.04.2015
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