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Bekanntmachung der 8. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des Freibades Quickborn


Bekanntmachung der 8. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des Freibades Quickborn

Aufgrund der §§ 4 und 18 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung der Bekanntmachung wird nach Beschlussfassung der Ratsversammlung am 30.04.2015 folgende 8. Nachtragssatzung erlassen:


Quickborn, 08.04.2015

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