Bekanntmachung der 9. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des Freibades Quickborn

Aufgrund der §§ 4 und 18 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung der Bekanntmachung wird nach Beschlussfassung der Ratsversammlung am 21.03.2016 folgende 9. Nachtragssatzung erlassen:


Quickborn, 21.04.2016