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Bekanntmachung: Aufstellung eines Lärmaktionsplanes nach Maßgabe der EU-Umgebungslärmrichtlinie; hier: Beteiligung der Öffentlichkeit; Korrektur der Auslegungszeiten


Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie stellt die Stadt Quickborn nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einen Lärmaktionsplan auf, mit dem eine Bewertung der Lärmsituation erfolgt und Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden sollen.

Die Stadt Quickborn lädt alle Interessierten zur aktiven Mitwirkung bei der Lärmaktionsplanung ein.

Ein Planentwurf liegt vom 05.10.2016 bis 04.11.2016

  • dienstags und donnerstags von 8:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr,
  • mittwochs von 8:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr,
  • freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr

bei der Stadtverwaltung Quickborn in der Eingangshalle (Foyer) des Rathauses, Erdgeschoss, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn öffentlich aus. Montags ist die Einsichtnahme im Rathaus nicht möglich.

Der Entwurf steht außerdem im Internet zur Verfügung und kann über einen Link auf der Startseite der Stadtverwaltung Quickborn (www.quickborn.de) aufgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Lärmaktionsplanung Interessierten den Entwurf des Planes einsehen sowie Stellungnahmen dazu schriftlich abgeben oder während der angegebenen Dienststunden zur Niederschrift erklären.

Die unter der Mitwirkung der Öffentlichkeit und Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erarbeitete Fassung eines Lärmaktionsplanes wird abschließend der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 
Quickborn, den 28.09.2016

Stadt Quickborn
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gezeichnet
(Volker Voß)

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