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Bekanntmachung: Planfeststellung nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für die Errichtung einer 380-kV-Freileitung ...


Bekanntmachung: Planfeststellung nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für die Errichtung einer 380-kV-Freileitung ...

Bekanntmachung der Stadt Quickborn

Die Stadt Quickborn macht die nachfolgende Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - örtlich bekannt.

Bekanntmachung

Planfeststellung nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für die Errichtung einer 380-kV-Freileitung Nr. 317 zwischen dem Umspannwerk (UW) Audorf und dem Mast Nr. 3 der 380-kV-Leitung Nr. 316 Hamburg - Dollern im Bereich des UW Hamburg/Nord (50Hertz)

1) Der in der Bekanntmachung der Planauslegung vom 30.05.2013 angekündigte Erörterungstermin findet statt am

Donnerstag, den 13. März 2014,
Beginn 15.00 Uhr
im
Amt Bad Bramstedt - Land
Großer Sitzungsraum - Zimmer 21
König-Christian-Str. 6, 24576 Bad Bramstedt

2) Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange von dem Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen, und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.

3) Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, werden von dem zur Erörterung Ihrer Einwendungen anberaumten Termin gesondert benachrichtigt. Beim Ausbleiben eines Einwenders in diesem Termin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Einwendungen gelten dann als aufrechterhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind (§ 43a Nr. 7 EnWG).

4) Durch Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

5) Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Kiel, 10. Februar 2014
 
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
-Amt für Planfeststellung Energie-
-Anhörungsbehörde-
gez. Dautwiz



Quickborn, den 18.02.2014

Stadt Quickborn
Der Bürgermeister
Fachbereich Stadtentwicklung
Im Auftrage
gez. Kruse

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