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Planfeststellung für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 7 zwischen dem Autobahndreieck Bordesholm und der Landesgrenze zu Hamburg


Planfeststellung für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 7 zwischen dem Autobahndreieck Bordesholm und der Landesgrenze zu Hamburg

Stadt Quickborn
Der Bürgermeister

Bekanntmachung der Stadt Quickborn

Die Stadt Quickborn macht die nachstehende Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein - Planfeststellunsbehörde - hiermit örtlich bekannt.

Bekanntmachung

Planfeststellung für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 7 zwischen dem Autobahndreieck Bordesholm und der Landesgrenze zu Hamburg
hier: Abschnitt 5 zwischen der Anschlussstelle Kaltenkirchen und der An- schlussstelle Quickborn (Betr.-km 120,970 bis Betr.-km 133,300)

Über oben bezeichnetes Bauvorhaben hat der Landesbetrieb Straßenbau und Ver-kehr Schleswig-Holstein, - Planfeststellungsbehörde - den Planfeststellungsbe-schluss vom 28. Dezember 2012, 43-553.32- 04/12 erlassen. Der Planfeststellungs-beschluss sowie die festgestellten Pläne liegen beim Amt Kaltenkirchen-Land, Zim-mer 5 Schmalfelder Str. 9, 24568 Kaltenkirchen; im Rathaus der Stadt Kaltenkirchen, Zimmer 301/302, 3. OG, Holstenstraße 14, 24568 Kaltenkirchen; in der Gemeindeverwaltung Henstedt-Ulzburg, Zimmer 3.14, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg; in der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Norderstedt - Gemeinde Ellerau, Außenstelle Ellerau - Rathaus, 1.OH, Zi. 14, Berliner Damm 2, 25479 Ellerau; im Rathaus der Stadt Quickborn, Besprechungszimmer 32, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn; im Amt Breitenburg, Bauamt - Zimmer 10, Osterholz 5, 25524 Breitenburg; im Amt Mittelholstein, Bürgerbüro, Lindenstraße 21, 24594 Hohenwestedt; im Amt Mittelholstein, Bürgerbüro Hanerau-Hademarschen, Kaiserstraße 11, 25557 Hanerau-Hademarschen; im Amt Mittelholstein, Bürgerbüro Aukrug, Zimmer 2, Bargfelder Straße 10, 24613 Aukrug sowie im Amt Bad Bramstedt - Land, Zimmer 19, König-Christian-Str. 6, 24576 Bad Bramstedt in der Zeit vom 23. Januar bis 06. Februar 2013 während der Dienststunden zur öffentlichen Einsicht-nahme aus.

Gegenüber den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, gilt der Planfeststellungsbeschluss mit dem Ende der zweiwöchigen Auslegungsfrist als zugestellt (§ 141 Abs. 5 S. 3 LVwG). Dies gilt nicht für den Vorhabenträger, dem der Planfeststellungsbeschluss gesondert zugestellt wurde.

Der Planfeststellungsbeschluss kann von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, Mercatorstraße 9 in 24106 Kiel, angefordert werden (§ 141 Abs. 5 S. 4 LVwG).

Im Übrigen wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Beschlusses hinge-wiesen.

 

gez. Dautwiz

 

Quickborn, den 04.01.2013

Im Auftrage

gez.

(Volker Voß)

 

 

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