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Wahlbekanntmachung für die Wahl der Stadtvertretung (Ratsversammlung) in der Stadt Quickborn


Wahlbekanntmachung für die Wahl der Stadtvertretung (Ratsversammlung) in der Stadt Quickborn

  1. Am 26. Mai 2013 findet die Wahl der Stadtvertretung (Ratsversammlung) in der Stadt Quickborn statt.
    Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.
    Mit der Gemeindewahl ist die Kreiswahl des Kreises Pinneberg verbunden.
      
  2. Die Stadt Quickborn ist in 14 Wahlkreise eingeteilt.
    Die Wahlkreise 2 bis 14 bilden jeweils einen Wahlbezirk.
    Der Wahlkreis 1 besteht aus zwei Wahlbezirken.
     
    Bei der Kreiswahl gehört die Stadt Quickborn
    - mit den Wahlkreisen 1 bis 7, 12, 13 und 14 zum Kreiswahlkreis 24 Quickborn;
    - mit den Wahlkreisen 8 bis 11 zum Kreiswahlkreis 23 Quickborn Süd

    Die Einteilung der Stadt in Wahlbezirke und Wahlkreise ist aus dem beigefügten Anhang ersichtlich.
     
  3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

    Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Pass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenach-richtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

    Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Für die Gemeindewahl wird ein weißer, für die Kreiswahl ein roter Stimmzettel verwendet.

    Bei der Gemeindewahl hat jede Wählerin und jeder Wähler eine Stimme.
    Bei der Kreiswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler eine Stimme.

    Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll.

    Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.
     
  4. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
     
  5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist
    a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
    b) durch Briefwahl teilnehmen.

    Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich im Wahlbüro der Stadt Quickborn im Rathaus, Einwohnerservice,
    Raum 32, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn die amtlichen Stimmzettel für die Gemeindewahl und die Kreiswahl, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit den Stimmzetteln (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter der Stadt Quickborn absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18:00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht.

    Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.
     
  6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

 

 Quickborn, den 14.05.2013

Stadt Quickborn
Der Gemeindewahlleiter
In Vertretung gez.Volker Dentzin

Anlage:
Anhang zur Wahlbekanntmachung
Einteilung der Stadt Quickborn in Wahlkreise/Wahlbezirke für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013

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