Teilabschluss der AKN-Ausbauarbeiten in der Querstraße

Die Einbahnstraßenregelung in der Querstraße ist aufgrund eines Teilabschlusses der AKN-Aus­bauarbeiten nicht länger erforderlich. Die verkehrsrechtliche Anordnung vom 12. Juli 2023 wird aufgehoben und die Verkehrsführung wieder für beide Fahrtrichtungen freigegeben.
 

Quickborn, 15.02.2024