Die Einbahnstraßenregelung in der Querstraße ist aufgrund eines Teilabschlusses der AKN-Ausbauarbeiten nicht länger erforderlich. Die verkehrsrechtliche Anordnung vom 12. Juli 2023 wird aufgehoben und die Verkehrsführung wieder für beide Fahrtrichtungen freigegeben.
Quickborn, 15.02.2024