Archiv 2022

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Liste einschränken:

Bekanntmachung der Stadt Quickborn zur Beschränkung des Abbrennens von Feuerwerkskörpern

Diese Allgemeinverfügung ersetzt meine Allgemeinverfügung vom 14.12.2022. Gemäß § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern gesetzlich verboten. Dieses Verbot ist...