Diese Allgemeinverfügung ersetzt meine Allgemeinverfügung vom 14.12.2022. Gemäß § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern gesetzlich verboten. Dieses Verbot ist...