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Bekanntmachung über die Einsichtsmöglichkeit der Schöffenvorschlagsliste der Stadt Quickborn
Aufgrund des § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) besteht für jedermanns die Möglichkeit, eine Woche lang ab Bekanntmachung Einsicht in die Vorschlagsliste der Schöffenwahl der Stadt Quickborn zu nehmen sowie gegen mögliche Vorschläge Bedenken/Einsprüche zu erheben. Die Vorschlagsliste kann am Empfang des Rathauses Quickborn, Rathausplatz 1 in 25451 Quickborn zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Quickborn, 03.07.2023
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