Als direkte Reaktion auf die Überschreitung des Inzidenzwertes von 35 erlässt der Kreis Pinneberg eine Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Pinneberg, die ab Samstag, 24.10.2020 gilt.
Die Allgemeinverfügung soll bis zum 01.11.2020 gelten. Bei dem aktuellen Infektionsgeschehen ist allerdings davon auszugehen, dass diese verlängert oder sogar noch verschärft wird.
Folgende neue Maßnahmen gelten ab dem 24.10.2020:
Für nähere Informationen zu den neu verfügten Maßnahmen und deren Begründungen lesen Sie bitte die beigefügte Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg sowie die Änderung der Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein.
Quickborn, 23.10.2020