Teil 1 der Kampagne: Rechte, Pflichten und Besonderheiten für Kinder
Der Radverkehr in Quickborn nimmt seit Jahren deutlich zu. Mit der Umsetzung des durch die Ratsversammlung im Jahr 2021 beschlossenen Radverkehrskonzepts verfolgt die Stadt das Ziel, das Fahrrad als gleichwertiges Verkehrsmittel im Alltag zu etablieren – und das erfolgreich. Zahlreiche Maßnahmen, etwa im neuen Gewerbegebiet EQ Businesspark, im Harksheider Weg oder ganz aktuell durch die Fertigstellung des letzten Radweg-Teilstücks in der Pascalstraße, machen diesen positiven Wandel nicht nur sichtbar, sondern vor allem auch spürbar.
Doch mit der wachsenden Bedeutung des Fahrrads steigen auch die Anforderungen an Verkehrssicherheit, Regelkenntnis und gegenseitige Rücksichtnahme – insbesondere dort, wo Rad- und Fußverkehr gemeinsam unterwegs sind oder wo der Radverkehr auf motorisierten Verkehr trifft. Die Stadt Quickborn startet hierzu im August eine umfangreiche Kampagne mit Bürgerinformationen und Aufklärungsaktionen insbesondere für Schulkinder.
Drei Wochen, drei Schwerpunkte – das bringt der August
Zum Auftakt der Kampagne steht in dieser Woche das besonders wichtige Thema „Richtig Radfahren: Rechte, Pflichten und Besonderheiten für Kinder“ im Fokus.
Ab dem 7. August folgt der Blick auf konkrete Alltagssituationen, die oft unterschätzt werden: Es geht um den richtigen Abstand beim Überholen, Musikhören, Mülltonnen sowie Handys, Helme und Handzeichen.
Den Abschluss bildet am 14. August ein Ausblick auf das, was bereits geschaffen wurde – und was noch geplant ist: Im Mittelpunkt stehen das Radverkehrskonzept der Stadt Quickborn und laufende und zukünftige Infrastrukturmaßnahmen.
Rechtzeitig zu Beginn des neuen Schuljahres am 8. September werden diese Informationen über verschiedene Kanäle und Aktionen auch den Quickborner Schülern, insbesondere den Schulanfängern, zugänglich gemacht.
Wo darf und wo muss ich mit dem Fahrrad fahren?
Die Straßenverkehrsordnung regelt klar, wo Radfahrende fahren dürfen und müssen. Ein Überblick:
Kinder und das Fahrradfahren auf Gehwegen
Kinder zählen zu den schutzbedürftigsten Verkehrsteilnehmenden. Sie verfügen häufig noch nicht über die nötige Routine oder das Gefahrenbewusstsein, das im Straßenverkehr erforderlich ist – insbesondere, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind.
Ein besonders sensibler Zeitpunkt ist der Beginn des neuen Schuljahres am 8. September 2025. Die Stadt Quickborn bittet alle Verkehrsteilnehmenden, in dieser Zeit ganz besonders aufmerksam und rücksichtsvoll zu fahren. Schulanfängerinnen und Schulanfänger lernen ihren Schulweg häufig erst kennen, während sich ältere Kinder nach der langen Sommerpause austauschen und dadurch leicht abgelenkt sind. Aus diesen Gründen gelten für Kinder besondere gesetzliche Regelungen, die ihrer Sicherheit dienen:
Dabei gilt stets: Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Fußgänger dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Gegebenenfalls ist das Tempo anzupassen.
Warum diese Kampagne?
„Uns ist bewusst, dass sich mit den baulichen Veränderungen auch die Anforderungen an das Verhalten im Straßenverkehr verändern“, sagt Bürgermeister Thomas Beckmann. „Daher ist es uns ein wichtiges Anliegen, frühzeitig und transparent aufzuklären – nicht mit dem erhobenen Zeigefinger, sondern mit Information, Orientierung und einem Appell an gegenseitige Rücksicht.“
Ziel der Kampagne ist es, Radfahrenden, Eltern, Autofahrenden und allen anderen Verkehrsteilnehmenden das richtige Verhalten im Alltag zu erleichtern – insbesondere an Übergängen, in Mischverkehrszonen und auf kombinierten Geh- und Radwegen.