Mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen/Gruppen, auch zum Betriebspersonal. In der eigenen Gemeinschaft darf die Distanz weniger als 1,5 Meter betragen. Gilt in allen Bereichen und vor dem Freibad.
Einhaltung der Husten- und Niesetikette gemäß RKI-Vorgabe
Gegenseitige Rücksichtnahme und Zurückhaltung
Gemeinschaftsgrößen beachten
Gemeinschaften sind Personen, die gemeinsam das Freibad zu privaten Zwecken besuchen. Die maximale Anzahl beträgt 6 Personen je Gemeinschaft. Falls die Gruppe ausschließlich aus Angehörigen eines Haushaltes besteht, sind 10 Personen möglich. In diesem Fall ist die Badeaufsicht und die Kontrollkraft zu informieren.
Es werden Freiluftumkleiden für Frauen und Männer zur Verfügung gestellt
Zutritt: Jeweils nur eine Person oder Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft
Die Schließfächer können unter Einhaltung der Abstandsregelung benutzt werden
Duschen und Gebäudeumkleidekabinen stehen nicht zur Verfügung
Jeder Badegast hat vor Benutzung der Schwimmbecken eine gründliche Körperreinigung mit Seife, Duschgel o.ä. im häuslichen Bereich vorzunehmen.
Die WC-Anlagen können unter Einhaltung der Abstandsregelung benutzt werden
Die Liegewiese darf benutz werden. Es sind 2 Meter Abstand zwischen Badetüchern bzw. zu den Badetüchern anderer Personen, die nicht derselben Gemeinschaft angehören, zu wahren!
Badebetrieb:
Bei Betreten des Badebereiches sind die Duschen im Durchschreitebecken zu benutzen (Reinigungszusätze sind nicht gestattet)
Es wird empfohlen die Duschen im Durchschreitebecken auch bei Verlassen des Badebereiches zu benutzen
Sportbecken:
Es werden Schwimmbahnen abgegrenzt (links: Sportbahn oder Gruppentraining, Mitte: zügiges Schwimmen, rechts: Gesundheitsschwimmen)
Zum Kopf von anderen Schwimmern ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Dies gilt auch für Gemeinschaften.
Ausgehend vom Aufsichtshaus sind die Bahnen im Uhrzeigersinn (rechtsdrehend) zu nutzen
Es ist jeweils am Außenrand der Bahn zu schwimmen
Sprungbecken:
Öffnung nur durch Badeaufsicht
Sprung erst nach Räumung des Beckens durch andere Personen
Kein Warten auf der Leiter und Abstand von 1,5 Meter einhalten
Spaßbecken:
Öffnung nur durch Badeaufsicht
Abstand von einzelnen Gemeinschaften zueinander mindestens 2 Meter
Bei Überbelegung oder zu dynamischen Aktivitäten, ist das Becken sofort zu schließen.
Kleinstkinderbecken:
Öffnung nur durch Badeaufsicht
Der Mindestabstand der Kinder beträgt 1,5 Meter zueinander. Dies ist durch die Aufsichtsperson (bspw. die Eltern) sicherzustellen
Benutzung nur für Kinder bis 4 Jahre unter Aufsicht einer erwachsenen Person
Gruppen:
Ausbildungs- und Sportgruppen (DLRG) sind nur mit Genehmigung der Badleitung zugelassen. Die Teilnehmer haben ggf. ergänzende/ersetzende Regeln einzuhalten.
Die Gruppen benennen der Badleitung eine/n Hygienebeauftragte/n. Dieser ist für die Einhaltung der Hygieneregeln verantwortlich und stimmt sich mit der leitenden Badeaufsicht ab.
Abschließende Regelungen:
Den Anweisungen des Betriebspersonals ist Folge zu leisten
Bei Verstößen gegen Hygieneregeln kann die leitende Badaufsicht ein befristetes oder saisonales Hausverbot aussprechen (Abweichung von der Satzung über den Badebetrieb)
Es dürfen sich bis zu 210 Personen gleichzeitig im Freibad aufhalten