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Aufstellung eines Bebauungplanes Nr. 38 für das das Gebiet östlich der AKN (aber inkl. Bahnhofsgelände), südlich der Norderstedter Straße, nördlich des Bebauungsplanes Eisteich und westlich des LSG-Gebietes, aber ohne den Vorhaben- und Erschließungsplan N


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bönningstedt hat in ihrer Sitzung am 23.05.2019 für das Gebiet östlich der AKN (aber inkl. Bahnhofsgelände), südlich der Norderstedter Straße, nördlich des Bebauungsplanes Eisteich und westlich des LSG-Gebietes, aber ohne den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 (In de Musen), die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 38 beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan ist am 05.07.2019 durch Abdruck im Pinneberger Tageblatt bekanntgemacht worden. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses finden Sie hier.

 

Hinweis: Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet hat die Gemeindevertretung ebenfalls in ihrer Sitzung am 23.05.2019 eine Veränderungssperre erlassen. Den Text der Satzung der Gemeinde Bönningstedt über eine Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 38, ebenfalls bekanntgemacht am 05.07.2019 durch Abdruck im Pinneberger Tageblatt, finden Sie hier.

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