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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 35 der Gemeinde Bönningstedt


Der von der Gemeindevertretung Bönningstedt in der Sitzung am 23.05.2019 gebilligte Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 35 für das Gebiet östlich der Kieler Straße / B4, nördlich der Bahnhofstraße und südlich der Straße Am Markt (Flur 5/Teilflurstücke 24/15) einschließlich der im Zusammenhang mit dieser Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 35 erfolgenden Berichtigung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bönningstedt gemäß § 13 a Absatz 2 Nr. 2 BauGB wird in der Zeit vom 13.06.2019 bis einschließlich 18.07.2019 im Rathaus der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, Besprechungsraum 26 während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr,

mittwochs von 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr,

freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr.

 

Den Text der Bekanntmachung vom 28.05.2019 finden Sie hier.

Ausgelegt sind die folgenden Unterlagen: 

Ebenfalls bereitgehalten wird das Merkblatt "Informationspflichten bei der Erhebung von Daten der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)".

 

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