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Bekanntmachung: Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem Entwurf des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum III


Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne I, ll und IV aus den Jahren 1998, 2003 und 2005 sind aufgrund der Neufassung der Planungsräume in Schleswig-Holstein durch das Landesplanungsgesetz (LaPlaG) vom 27. Januar 2014 sowie aufgrund neuer Rahmenbedingungen und aktueller Entwicklungen durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein als oberste Naturschutzbehörde fortgeschrieben bzw. als Landschaftsrahmenplan Ill neu gefasst worden. Hierzu gehören die Kreise Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg und Ostholstein sowie die Hansestadt Lübeck. Der Entwurf des neuen Landschaftsrahmenplanes Ill bestehend aus sechs Karten im Maßstab 1:100.000, einem Textteil sowie einem Anhang (Erläuterungen) mit ergänzen den Ausführungen und Darstellungen kann bei den auslegenden Behörden eingesehen werden.

Die öffentliche Auslegung beginnt am 1. Oktober 2018 und endet am 31. Januar 2019.

Er liegt

in der Zeit vom 01.10.2018 bis zum 31.01.2019

bei der

Stadt Quickborn - Rathaus -,
Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, Zimmer 26
(bitte bei der Anmeldung am Haupteingang melden)

Mo., Di. und Do.: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr,
Mi.: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Fr.: 08:30 bis 12:00 Uhr

öffentlich aus.

Jeder, dessen Belange durch den Entwurf des Landschaftsrahmenplanes Ill berührt werden, kann bei den auslegenden Behörden oder dem Ministerium für Energiewende,

Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, Mercatorstraße 3, 24106 Kiel vom 1. Tag der Auslegung an bis zu 1 Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist eine Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift abgeben. Die Stellungnahme kann zusätzlich digital an folgende E-Mail-Adresse: LRPemelundlandsh.de gesandt werden.

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein wird die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mitteilen.

Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne I, II und IV verlieren am Tag nach der Veröffentlichung des neuen Landschaftsrahmenplans Ill im Amtsblatt Schleswig-Holstein ihre Gültigkeit.

Der Entwurf des neuen Landschaftsrahmenplans Ill und die dazugehörigen Karten sind auch im Internet unter https://bolapla-sh.de einsehbar. Auch hierüber kann eine Stellungnahme abgegeben werden.

 
Quickborn, den 18.09.2018

Stadt Quickborn
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez.
Susanne Ziesemer

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