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Bekanntmachung über die Auslegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Quickborn


für die Amtsperiode 2019 - 2023 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Pinneberg und den Strafkammern des Landgerichts Itzehoe

Die Ratsversammlung hat am 25.06.2018 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Itzehoe und das Amtsgericht Pinneberg gefasst.

Die Liste liegt gem. § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit

vom 13.07. bis 20.07.2018

im Rathaus der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann gem. 37 GVG binnen einer Woche nach Ende der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten oder durften.

 
Quickborn, den 06.07.2018

Stadt Quickborn
Der Bürgermeister
i.A.
gez. Volker Dentzin

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