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Aufgrund der §§ 4 und 18 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung der Bekanntmachung wird nach Beschlussfassung der Ratsversammlung am 21.03.2016 folgende 9. Nachtragssatzung erlassen:
Quickborn, 21.04.2016
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