Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen aus dem Melderegister nach § 50 Bundesmeldegesetz (BMG) | Hasloh

Die Gemeinde Hasloh weist alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Hasloh darauf hin, dass nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) gegen bestimmte Datenübermittlungen Widerspruch eingelegt werden kann (Eintragung einer Übermittlungssperre).

Den vollständigen Inhalt der Bekanntmachung entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.

Quickborn, 27.01.2023