Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen aus dem Melderegister nach § 50 Bundesmeldegesetz (BMG) | Quickborn

Die Stadt Quickborn weist alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Quickborn darauf hin, dass nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) gegen bestimmte Datenübermittlungen Widerspruch eingelegt werden kann (Eintragung einer Übermittlungssperre).

Den vollständigen Inhalt der Bekanntmachung entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.

Quickborn, 20.01.2023