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Kommunalwahl am 14. Mai 2023: Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft suchen noch Wahlhelfer


Am Sonntag, 14. Mai 2023 finden in Schleswig-Holstein die Kommunalwahlen statt. Zur Durchführung der Wahl suchen die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Quickborn noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die am Wahltag in einer „Vormittags- oder Nachmittagsschicht“ unter anderem beim Aushändigen der Stimmzettel sowie anschließend beim gemeinsamen Auszählen helfen.

Hierbei sind Tätigkeiten als Beisitzende oder mit Vorkenntnissen als Schriftführende sowie als Wahlvorstand möglich. Es wird eine Aufwandsentschädigung zwischen 40 und 50 Euro je nach Funktion gezahlt. Die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sollten grundsätzlich auch wahlberechtigt sein. Wahlberechtigt sind Deutsche oder EU-Bürgerinnen und -Bürger, die mindestens 16 Jahre alt und seit sechs Wochen wohnhaft in Quickborn oder einer der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft sind.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro der Stadt Quickborn, bevorzugt per E-Mail an wahlen@quickborn.de.
Für das ehrenamtliche Engagement bedanken wir uns ausdrücklich.

 
Pressemitteilung vom 21.03.2023


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