Nach 10 Jahre langer Anwendung des Einzelhandelskonzeptes 2006 hat die Stadt Quickborn eine Neufassung des Einzelhandelskonzeptes in Auftrag gegeben. Das Einzelhandelskonzept 2016 der Stadt Quickborn wurde am 22. Mai durch die Ratsversammlung beschlossen.
Am Standort Güttloh sollen nun die bestehenden Discountermärkte weiterentwickelt und die Ladengrößen erweitert werden. Für den Lidl-Standort wird deshalb die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 63 durchgeführt, für den Aldi-Standort der Bebauungsplan Nr. 64 aufgestellt.
Hierfür muss das Einzelhandelskonzept von 2016 überarbeitet werden und es wird ein Zentrenkonzept für die Innenstadt aufgestellt.
Die Bestandsaufnahme für das Zentrenkonzept erfolgt im Dezember 2020 (siehe hierzu auch Pressemitteilung vom 03.12.2020).