Die Ratsversammlung der Stadt Quickborn hat in ihrer Sitzung am 16.12.2019 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 beschlossen. Mit der Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 werden folgende planerische Ziele verfolgt:
Die Stadt Quickborn führte im Rahmen des Aufstellungsverfahrens die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Onlinebeteiligung vom 25.03.2020 bis 08.04.2020 durch. Es wurde über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet. Während der Einstellungszeit konnten sich alle Interessierten zu der Planung schriftlich, telefonisch oder während der Dienststunden persönlich äußern. Die ursprünglich für den 18.03.2020 vorgesehene Bürgerinformationsveranstaltung wurde abgesagt
Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die öffentliche Auslegung aller verfahrensrelevanten Unterlagen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch. Hierbei haben die Bürgerinnnen und Bürger erneut Möglichkeit Bedenken, Anregungen und Hinweise vorzubringen.
Ein Termin für die öffentliche Auslegung steht derzeit noch nicht fest. Sie erfahren diesen rechtzeitig aus dieser Homepage sowie dem Quickborner Tageblatt als auch von der Bekanntmachungstafel neben dem Haupteingang des Rathauses.